Fotografie Kranz - Fotografin für Hochzeiten, Familien, Portraits, Babybauch und erotische Fotografie in Gifhorn, Wolfsburg und Braunschweig

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Auftraggeber erkennt durch die Auftragserteilung unsere Geschäftsbedingungen an.
2. Alle Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts.
3. Die Herstellung eines Negatives / einer Datei ist nur ein Zwischenschritt zur Anfertigung der vom Auftraggeber bestellten Bilder und ist im Kaufpreis nicht enthalten.
4. Der Ausdruck und die Vervielfältigung der von uns erstellten Bilder bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung. Die übertragenen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst nach schriftlicher Absprache und der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
5. Nutzungsrechte: Von uns angefertigte Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung unseres Namens abgedruckt werden. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Übertragung der erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Eine Nutzung der Bilder ist Grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.
6. Bilder, die wir zur Auswahl übergeben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.
7. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von 12 Tagen wieder bei uns eingehen, gelten als insgesamt angenommen. Sie werden komplett in Rechnung gestellt.
8. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder, bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urheberschutz in Bezug auf jegliche Verwendung.
9. Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag. Alle Rechnungsbeträge sind netto, ohne jeden Abzug zahlbar.
10. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde unsere Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an.
11. Unsere Haftung gegenüber dem Kunden wird auf Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Schäden beschränkt. Bei einem Verlust unserer Aufnahmen in Form belichteter Filme, Negative oder Daten beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen sind ausgeschlossen.
12. Signaturen auf unseren Bildern sind keine Fehler. Sie berechtigen nicht zur Reklamation.
13. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe des Werks bei uns eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen.
14. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Feuer versichert werden.
15. Die Aufbewahrung der Negative / Dateien ist Teil des Auftrags. Der Kunde kann die Herausgabe nicht verlangen. Wir bewahren die Negative / Dateien 10 Jahre auf. Ohne Gewähr.
16. Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.
17. Bei Nichteinhaltung des Auftragstermins berechnen wir Ihnen 50% des Aufnahmehonorars.